Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen

Institut für wissenschaftliche Beratung | 01/01/2000
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Bundesgesundheitsbl. 43 (2000) p. 644-659.
Allgemeines
Invasive Eingriffe werden - nach ihrem Ausmaß sowie nach ihrem Gefährdungsgrad - unterteilt in
- Operationen,
- kleinere invasive Eingriffe,
- invasive Untersuchungen und vergleichbare Maßnahmen.In Abhängigkeit vom Kontaminationsgrad der betroffenen Körperregion werden sie unterteilt in Eingriffe
- in nicht kontaminierter Region (Gr. 1),
- in sauberkontaminierter Region (Gr. II),
- in kontaminierter Region (Gr. III) und
- in manifest infizierter Region (Gr. IV) sowie Eingriffe bei Patienten, welche mit multiresistenten Erregern [z.B. MRSA, VRE] besiedelt sind.
Ziel aller Hygienemaßnahmen bei invasiven Eingriffen ist gleichermaßen der
Schutz des betroffenen Patienten und anderer Patienten sowie der Schutz von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor nosokomialen bzw. berufsbedingten Infektionen. Zu einem ausreichenden Infektionsschutz tragen betrieblichorganisatorische, funktionell-bauliche und apparativ-technische
Präventionsmaßnahmen bei [1,2]. Deren wechselseitige Gewichtung wird
wesentlich durch die medizinische Aufgabenstellung einer Operationsabteilung
und die jeweiligen örtlichen Bedingungen bestimmt. Der detaillierte Abgleich
zwischen hygienischen, ausstattungstechnischen und organisatorischen Vorgaben
und Ansprüchen kann deshalb nicht Gegenstand einer allgemeinen nationalen
Leitlinie sein. Die vorliegende Empfehlung muss deswegen obligat den örtlichen
Gegebenheiten entsprechend in detaillierten Ausführungsplänen und
Arbeitsanweisungen umgesetzt werden und ist mit dem Krankenhaushygieniker
abzustimmen. Diese Ausführungspläne und Arbeitsanweisungen werden durch
eine Einweisung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter ergänzt.
Die Anforderungen der Hygiene bei ambulant durchgeführten und bei stationär
durchgeführten invasiven Eingriffen unterscheiden sich im Übrigen nicht.
Institut für wissenschaftliche Beratung



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